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Ein Autofahrer aus dem Kanton Jura rügte an einer Tankstelle den Fahrstil eines anderen Automobilisten mit schroffen Worten. Er sagte: «Du bist krank, du fährst wie ein Idiot.» Der Streit eskalierte und der kritisierte Autofahrer griff den Jurassier an. Dieser erlitt Verletzungen an Nacken, Rücken und im Gesicht. Die Suva übernahm die Arztkosten des Verletzten, kürzte aber die Unfalltaggelder um die Hälfte. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid: Der Verletzte habe den anderen mit seinen Vorwürfen provoziert und dadurch die Verletzungen mitverursacht.
Bundesgericht, Urteil, 8C_773/2021 vom 24. Mai 2022
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