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Zwei Geschwister aus dem Kanton Freiburg, die eine Privatschule besuchten, litten zunehmend unter den Streitigkeiten mit ihren Mitschülern. Ärzte warnten, die schulische Entwicklung der beiden sei gefährdet, wenn sie weiterhin an der Schule blieben. Daraufhin kündigten die Eltern den Schulvertrag kurzfristig auf Ende Monat. Die Schule berief sich jedoch auf die Kündigungsfrist im Vertrag und forderte das ganze Schulgeld für ein weiteres halbes Jahr: insgesamt 13 680 Franken. Das Zivilgericht in Châtel-St-Denis FR gab den Eltern recht, das Kantonsgericht Freiburg bestätigte den Entscheid. Begründung: Liegen wichtige Gründe vor, kann ein Vertrag im laufenden Schuljahr per sofort gekündigt werden.
Kantonsgericht Freiburg, Urteil 101 2022 19 vom 30. Mai 2022
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