Zwei Geschwister aus dem Kanton ­Freiburg, die eine Privatschule ­besuchten, litten zunehmend unter den Streitig­keiten mit ihren Mitschülern. Ärzte warnten, die schulische Entwicklung der beiden sei gefährdet, wenn sie weiterhin an der Schule blieben. ­Daraufhin kündigten die Eltern den Schulvertrag kurzfristig auf Ende Monat. Die Schule berief sich jedoch auf die Kündigungsfrist im Vertrag und forderte das ganze Schulgeld für ein weiteres ­halbes Jahr: insgesamt 13 680 Franken. Das ­Zivilgericht in Châtel-St-Denis FR gab den Eltern recht, das Kantonsgericht Freiburg bestätigte den Entscheid. Begründung: Liegen wichtige Gründe vor, kann ein Vertrag im laufenden Schuljahr per sofort gekündigt werden. 

Kantonsgericht Freiburg, Urteil 101 2022 19 vom 30. Mai 2022