Die «Sonntags-Zeitung» des Verlags Tamedia schreibt in ihren Leitlinien: «Werbemittel müssen klar gekennzeichnet werden.» Die Realität sieht anders aus: Am 17. März publizierte die «Sonntags-Zeitung» einen «Gesundheits»-Bund.
Die Artikel waren gestaltet wie die anderen redaktionellen Beiträge. Sie handelten etwa von Hüftbeschwerden, Sodbrennen, Schönheitsoperationen und schmerzenden Füssen. Nur wer genau hinschaute, bemerkte am Ende der Texte Internetlinks zu Unternehmen oder den Hinweis «eine Zusammenarbeit mit …».
Drei in redaktionellen Beiträgen beschriebene Produkte wurden zusätzlich in Anzeigen beworben. Im Impressum wurden die Gesundheitsseiten als «redaktionelle Sonderbeilage» bezeichnet. Die Tamedia bestätigt, dass die Gesundheitsbeilage bezahlt wurde.
saldo legte die Beilage dem Presserat vor. Dieser beurteilt, ob Medien journalistische Grundsätze verletzen. Sein Urteil: Für Leser sei «nicht klar, ob für Inhalte Geld geflossen ist. Eine Deklaration fehlt.» Die Presseratsrichtlinien würden eine klare Trennung von redaktionellem Teil und Werbung verlangen. Dies sei nicht der Fall.
Laut Tamedia wurde die Beilage «versehentlich nicht als Verlagsbeilage gekennzeichnet». «Verlagsbeilage» sei eine Auszeichnung wie «Anzeige», das entspreche den Richtlinien des Schweizer Presserats. Dieser widerspricht: Eine «Verlagsbeilage» sei «für Durchschnittsleser nicht als Werbung erkennbar». Die «Sonntags-Zeitung» publiziert bis zu 30 Beilagen pro Jahr.
Auch die «NZZ am Sonntag» vermischt Werbung und Redaktionelles. Am 3. März startete die Zeitung die «Verlagsserie Zeit fürs Klima». Das stand oben an der Seite, daneben prangte das Logo der Uhrenfirma Rolex. Darin ging es um ein «klimaneutrales Modelabel», das den «Rolex-Preis für Unternehmensgeist» bekam.
Auch die «NZZ am Sonntag» verletzt Vorgaben des Presserats
«Für Durchschnittsleser wird nicht klar, dass Rolex für diesen Beitrag bezahlt hat», kritisiert der Presserat. Die NZZ schreibt saldo, die Verlagsserie werde als «Kooperation mit Rolex deklariert». Geplant seien zehn bis zwölf Artikel, finanziert durch Rolex-Anzeigen. Ein seitengrosses Inserat in der NZZ kostet rund 30'000 Franken.
Bezahlte Artikel, die wie redaktionelle Beiträge aussehen, sind in den Zeitungen meist mit Hinweisen versehen. Beispiele: «Sponsored», «Sponsored Content», «Paid Post», «präsentiert von», «unterstützt von», «in Zusammenarbeit mit». Ein Drittel der Leser erkennt laut einer Studie nicht, dass es sich dabei um Werbung handelt (saldo 4/2022).