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Der russische Milliardär Viktor Vekselberg lebt in der Schweiz. Er eröffnete bei der Postfinance ein Privatkonto. Einen Monat später kündigte ihm die Bank. Die Kontoführung sei zu aufwendig. Dagegen wehrte sich Vekselberg ohne Erfolg beim Handelsgericht des Kantons Bern. Das Bundesgericht hingegen gab ihm recht. Die Postfinance hätte das Konto nicht kündigen dürfen. Sie habe gemäss Gesetz im Bereich Zahlungsverkehr einen Grundversorgungsauftrag. Deshalb muss sie jedem Einwohner ein Zahlungskonto anbieten, ohne Berücksichtigung seiner Nationalität.
Bundesgericht, Urteil 4A_84/2021 vom 2. Februar 2022
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