Die Post stellt Pakete, die nicht in den Milchkasten passen, oft vor der Haus oder Wohnungstür ab. Geht die Sendung verloren, ist das ärgerlich – doch immerhin kommt der Empfänger nicht zu Schaden. Er hat Anspruch auf erneute Lieferung (saldo 17/2024).

Anders ist es, wenn man der Post die Erlaubnis erteilt, die Pakete an einem bestimmten Ort zu deponieren....