Die Post nimmt sich in ihren allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) das Recht heraus, Pakete in den Milchkasten zu legen, an der Türe dem Empfänger oder einem Nachbarn zu übergeben. Seit Anfang Jahr sind auch «witterungsgeschützte und sichere Orte» dazugekommen. Damit sind laut einer Sprecherin Orte gemeint, die nicht einsehbar und nicht stark frequentiert sind – etwa ein Sitzplatz oder Hauseingang. Diese AGB sind für die Empfänger von Paketen un...