Die Aufsichtsbehörde Postcom muss prüfen, ob Firmenkäufe durch die Post zulässig sind. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen November. Die Postcom war auf Beschwerden gegen den Kauf der Softwarefirma Klara und der Werbefirma Livesystems nicht eingetreten.

Das Gericht dagegen hält fest: Die Tätigkeiten der Post müssen «im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sowie wettbewerbsneutral» sein – und die Postcom muss das sicherstellen.

Die Post kaufte zuletzt immer wieder Firmen ein, die nichts mit ihrem Grundauftrag zu tun haben (saldo 11/2024, «K-Tipp» 6/2022). Die Postcom schreibt, sie prüfe einen Weiterzug des Falles an das Bundesgericht.