Die Pflegeheime in der Schweiz kosteten im Jahr 2000 noch 5,2 Milliarden Franken. 2014 waren es gemäss Bundesamt für Statistik 9,4 Milliarden Franken. In der gleichen Zeit stieg die Zahl der Pflegetage nur von 28,2 Millionen auf 33,1 Millionen. Der Anstieg ist also vor allem auf die gestiegenen Betreuungskosten zurückzuführen. Konkret: Kostete ein Pflegeheimtag vor 15 Jahren durchschnittlich noch 184 Franken, waren es 2014 bereits 285 Franken, ein Anstieg von fast 55 Prozent. Monatlich kostete ein Pflegeheimplatz im Durchschnitt 8660 Franken.
Fast zwei Drittel dieser Kosten tragen die Bewohner selber. Das zeigen Auswertungen des Bundesamts. Die Heimbewohner müssen nämlich für die Hotellerie (Pension) und die Betreuung selbst aufkommen. Den Grossteil der Kosten der medizinischen Pflege übernehmen die Krankenkassen sowie die Kantone und Gemeinden. Bewohner müssen daran maximal Fr. 21.60 pro Tag zahlen.
Tarife von 728 Heimen verglichen
Die Taxordnungen der Heime sind sehr unterschiedlich. Der unabhängige Verein Spitalvergleich Schweiz versucht, mit der Website welches-pflegeheim.ch den Tarifdschungel zu lichten. Er verglich 2015 die Preise eines Einzelzimmers mit gehobenem Standard (mittelgross, Dusche, Balkon), einschliesslich Betreuung für die mittlere Pflegestufe 6.
Nicht im Preis eingerechnet sind der Pflegeselbstbehalt sowie allfällige Zuschläge für nicht in der Heimatgemeinde wohnhafte Personen. Der Vergleich umfasst 728 mittlere und grosse Pflegeheime in der Deutschschweiz, das sind rund 60 Prozent. Kleinere Heime publizieren oft keine Tarifordnung und geben Preise nur auf Anfrage bekannt.
Resultat: Einerseits ergeben sich Preisunterschiede zwischen den Regionen. Die höchsten Kosten hat das Baselbiet mit durchschnittlich 214 Franken pro Tag. Günstiger fährt man im Kanton Schwyz: Dort kostet ein Heimtag 150 Franken. Der Durchschnitt für alle Deutschschweizer Kantone liegt bei 171 Franken.
Günstiger dank guter Organisation
Grösser sind die Unterschiede aber zwischen einzelnen Heimen: Für das Alterszentrum im Zopf in Oberentfelden AG kommt der Vergleich auf 97 Franken pro Tag. 300 Franken pro Tag zahlt ein Bewohner für ein Standard-Einzelzimmer im Krankenheim Rotacher in Dietlikon ZH.
Wie kommen solche Differenzen zustande? Evort Meyer, Leiter des Alterszentrums in Oberentfelden, führt den tiefen Tarif auf schlanke Strukturen, wenig Verwaltungsstellen sowie die ideale Grösse der Einrichtung zurück. Zudem profitiere das Heim davon, dass die Stiftergemeinde Kapital vorschoss.
Fridolin Schraner, Direktor des Krankenheims Rotacher, räumt ein: «Wir wissen, dass wir zu teuer sind, und versuchen, die Kosten zu senken.» Als grosses Zentrum betreue man viele schwierige Fälle. Das bringe hohe Kosten für Spezialisten, Nachtwachen und Infrastruktur mit sich.
Weitere Gründe: Die Kosten für Hotellerie und Betreuung variieren stark von einer Institution zur andern. Beim Wohn- und Pflegehaus Magnolia in Zollikerberg ZH etwa kommen 0,9 Pflegestellen auf einen Bewohner. Im Schweizer Durchschnitt liegt das Betreuungsverhältnis bei 0,62. Ein Standard-Einzelzimmer kostet bei Magnolia 282 Franken pro Tag.
Auch kantonale Vorschriften beeinflussen die Heimtaxen. Günstiger sind Heime, die stärker durch den Standortkanton direkt unterstützt werden. Umgekehrt verlangen Heime ohne oder mit einer geringen Unterstützung mehr. Beispiel: Der Kanton Schaffhausen bezahlt einem Empfänger von Ergänzungsleistungen maximal 155 Franken pro Tag an die Kosten. Das bedeutet: Wer in einem Heim mit höheren Kosten lebt und diese nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten kann, muss in ein günstigeres Pflegeheim umziehen.
Das sollten Sie wissen
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist teuer. Rasch kommen Selbstkosten von 100 bis 300 Franken pro Tag zusammen. Einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Pflegebedürftige erst, wenn die Rente allein nicht mehr zur Finanzierung des Heimaufenthaltes reicht und ihr Vermögen nicht höher ist als 37 500 Franken (Alleinstehende) oder 60 000 Franken (Ehepaare).
Für Hauseigentümer kann das zur Folge haben, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen müssen. Kinder müssen für den Heimaufenthalt ihrer Eltern nur dann aufkommen, wenn sie in «günstigen Verhältnissen» leben. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe wird die sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht erst geprüft, wenn alleinstehende Nachkommen ein jährliches Einkommen von mindestens 120 000 Franken erzielen. Bei Verheirateten gilt ein Mindesteinkommen von 180 000 Franken.