Laut Gesetz ist klar: Bauern müssen dem Bund seit Anfang 2024 melden, wann sie wo welche Pestizide verwenden. Das Bundesamt für Landwirtschaft verschob aber im Mai 2024 auf Druck der Bauernlobby die Einführung der Meldepflicht um drei Jahre auf 2027. Zudem müssen die Bauern in einer Einführungsphase nur einmal pro Jahr den Lagerbestand melden (saldo 19/2024).

In einem Gutachten kommt Nadja Braun Binder, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Basel, nun zum Schluss: Die Praxis des Amts ist nicht mit dem Gesetz vereinbar. «Eine jährliche Deklaration des Lagerbestandes» reicht laut der Juristin nicht. Es seien «differenzierte Angaben notwendig». Zudem würden die Bestimmungen zwingend ab Anfang 2024 gelten. Eine Übergangsfrist sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Das Bundesamt schreibt saldo, es wolle trotzdem an der Übergangsfrist festhalten. Die Bauern machen politisch weiter Druck. Mehrere Vorstösse im Parlament verlangen die Aufhebung der Pestizidmeldepflicht.