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Die Einwohnerdienste einer Luzerner Gemeinde löschten einen Mann aus dem Einwohnerregister und büssten ihn mit 200 Franken, weil er sich nicht selber abgemeldet habe. Die Behörde verschickte den Entscheid als Anhang zu einem E-Mail. Der Mann erhob dagegen mit Erfolg Beschwerde. Das Justizdepartement des Kantons Luzern beurteilte den Entscheid als nichtig. Gültig sei nur ein Entscheid mit einer Unterschrift im Original.
Justizdepartement Kanton Luzern, Entscheid JSD 2024 2 vom 18.9.2024
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