Angestellte mit Jahreslöhnen zwischen 21 150 und 84 600 Franken sind obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Lohnanteile über 84 600 Franken können freiwillig versichert werden – im Überobligatorium.
Knapp jeder zehnte Angestellte verdient mehr als 126 900 Franken pro Jahr. Für sie können Arbeitgeber einen Kadersparplan ausserhalb der Pensionskasse einrichten – in einer separaten Stiftung. Man spricht dabei von einem 1e-Plan, benannt nach Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV2).
Das Besondere: Die Versicherten können die Anlagestrategie selbst wählen. Beispiel: 30 Prozent werden in Aktien angelegt, 45 Prozent in Obligationen und 25 Prozent in Immobilienfonds. Laut Markus Koch von Gemini, der 1e-Sammelstiftung von Avadis, waren bisher vor allem Sparpläne mit hohen Aktienanteilen gefragt. Mindestens 30 Prozent würden üblicherweise in Aktien angelegt.
Der Vorteil: Langfristig winken mit Aktien bessere Renditen als mit verzinsten Guthaben. Nachteilig sind die Verlustrisiken, die mit Aktien verbunden sind. Denn ab 1. Oktober können die Pensionskassen, die 1e-Sparpläne anbieten, das Verlustrisiko auf die Versicherten abwälzen. Das Parlament hat den Artikel 19a des Freizügigkeitsgesetzes entsprechend geändert.
Ungünstig wird es also künftig sein, wenn ein Angestellter zum Zeitpunkt seiner Pensionierung in einem Sparplan mit grossem Aktienanteil versichert ist und die Aktien dann gerade im Keller sind. Die Pensionskasse muss ihm beim Austritt nur den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens mitgeben – schlimmstenfalls weniger als die gesetzlich garantierte Austrittsleistung.
Zur Linderung des Verlustrisikos verlangt das Gesetz, dass die Pensionskasse «mindestens eine Strategie mit risikoarmen Anlagen» anbieten muss. Zusätzlich hat sie die versicherte Person über die Risiken und Kosten der Anlagepläne zu informieren. Der Versicherte muss laut Gesetz schriftlich bestätigen, dass er diese Informationen erhalten hat.
Zum Anlagerisiko kommen bei solchen 1e-Plänen relativ hohe Kosten: Im Vergleich zur betrieblichen Pensionskasse sind sie etwa doppelt so hoch. Markus Koch von Gemini rechnet für eine Strategie, die je zur Hälfte aus Aktien und Obligationen besteht, mit bis zu 1000 Franken pro Jahr. Relativ gering sind hingegen die Vermögensverwaltungskosten. Bei Gemini zum Beispiel liegen sie bei unter 0,3 Prozent des 1e-Sparkapitals.
Laut dem Pensionskassenberater Othmar Erni von Weibel, Hess & Partner sind aktuell erst wenige Tausend Kaderangestellte mit einem 1e-Sparplan versichert. Zurzeit bieten nur wenige Stiftungen solche Pläne an. Aufgrund der Gesetzesänderung erwägen jetzt diverse Kassen, ins Geschäft einzusteigen. Beispiel: Pro Medico, die Pensionskasse des Ärzteverbandes. Laut Othmar Erni sind «die Pensionskassen froh, dass sie bei 1e-Sparplänen keine garantierte Austrittsleistung mehr bereithalten müssen».
Simon Tellenbach vom Vermögenszentrum VZ erwartet, dass die Nachfrage nach 1e-Sparplänen in den kommenden fünf bis zehn Jahren steigen wird. Und das, obwohl die Versicherten künftig das Verlustrisiko tragen müssen. Die Gründe: Die Versicherten können mehr mitbestimmen und höhere Renditen erzielen.