Jeden Monat müssen Angestellte in der Schweiz Beiträge an ihre Pensionskassen zahlen. Dieses Geld wird bis zur Pensionierung angelegt und muss von den Kassen verzinst werden. Die Höhe der Zinsgutschriften wird von den Kassen selbst festgelegt. Die Versicherten haben dazu nichts zu sagen. Der Bundesrat bestimmt bloss einen Mindestprozentsatz, zu dem der obligatorische Teil verzinst werden muss. Er beträgt zurzeit 1 Prozent. Zum Obligatorium gehören die Pensionskassenbeiträge auf einem Jahreslohn zwischen 21 150 Franken und 84 600 Franken.
Viele Pensionskassen zahlen aber mehr Zinsen. Eine neue Analyse des VZ Vermögenszentrums für die Jahre 2017 bis 2019 ergab: Unter den untersuchten Kassen war die Verzinsung des Altersguthabens bei der letztplatzierten Pensionskasse 68 Prozent tiefer als bei der besten. Das VZ veröffentlicht jeweils die 15 besten Kassen.
Im Rating kam die Pensionskasse Profond auf den ersten Platz. Sie schrieb im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 2,83 Prozent Zins gut. Bei der Ascaro Vorsorgestiftung waren es 2,75 Prozent, bei der drittplatzierten FIP – Fonds interprofessionnel de prévoyance 2,67 Prozent. Die am Schluss des VZ-Ratings liegende Swiss Life verzinst die Altersguthaben der Versicherten nur mit 0,91 Prozent. Das geht aus dem Geschäftsbericht der Swiss Life hervor.
Das VZ verglich in seinem «Pensionskassen-Rating 2020» die Verzinsung und die Umwandlungssätze von über 30 Pensionskassen mit 1,6 Millionen Versicherten. Insgesamt sind in der Schweiz 3 Millionen Angestellte bei Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen versichert.
Versicherte verlieren rasch Zehntausende Franken
Angestellte zahlen rund vierzig Jahre lang Beiträge an ihre Pensionskasse. Die Verzinsung dieser Spargelder macht einen erheblichen Teil ihrer Altersrente aus. Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 100 000 Franken erhält der Versicherte der Profond nach drei Jahren insgesamt einen Zins von 8732 Franken gutgeschrieben, bei der Swiss Life gerade mal 2755 Franken. Bei einem Altersguthaben von 250 000 Franken beträgt der Unterschied nach drei Jahren schon rund 15 000 Franken. Verzinst eine Pensionskasse die Altersguthaben über Jahrzehnte deutlich schlechter, verliert ein Versicherter also schnell mehrere Zehntausend Franken.
Bei der Pensionierung können sich die Versicherten das angesparte Altersguthaben als Kapital oder als Rente auszahlen lassen. Für Pensionierte, die sich für die Rente entscheiden, ist der Umwandlungssatz zentral. Damit wird aus ihrem Altersguthaben die Höhe der jährlichen Rente berechnet.
Beispiel: Bei einem angesparten Altersguthaben von 500 000 Franken und einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent beträgt die jährliche Altersrente 34 000 Franken – oder 2833 Franken pro Monat.
Dieser Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt aber nur für den obligatorischen Teil der Altersvorsorge. Im überobligatorischen Bereich sind die Kassen frei. Sie können für diesen einen separaten Umwandlungssatz anwenden. Oder sie können einen umhüllenden Umwandlungssatz definieren, der für beide Bereiche gilt. Dieser darf zwar tiefer sein als der gesetzlich vorgeschriebene Umwandlungssatz. Die Rente muss aber immer mindestens derjenigen der obligatorischen Vorsorge entsprechen. Die Unterschiede bei den Umwandlungssätzen sind enorm. Die Altersrente fällt bei der letztplatzierten Vorsorgeeinrichtung Symova (Umwandlungssatz: 5,14 %) um 24,4 Prozent tiefer aus als bei den zwei bestplatzierten FIP und Spida (6,8%). In Zahlen bedeutet das: Bei einem Altersguthaben von 500 000 Franken beträgt die jährliche Rente bei Symova 25 700 Franken – oder 2142 Franken monatlich. Bei FIP und Spida sind es 34 000 Franken jährlich oder 2833 Franken im Monat. Das ist eine Differenz von fast 700 Franken Rente pro Monat – bei gleich grossem Alterskapital. Für das Rating verglich das VZ die Rentenumwandlungssätze für Männer im ordentlichen Pensionierungsalter 65.
So können sich Versicherte für bessere Leistungen einsetzen
Die Pensionskassen werden von einem Stiftungsrat verwaltet. Dieser setzt sich aus gleich vielen Vertretern der Arbeitgeber wie der Angestellten zusammen. Das Gremium bestimmt unter anderem darüber, wie gut das angesparte Alterskapital verzinst wird und wie hoch die Renten sind. Wer mit der Verzinsung oder dem Rentenumwandlungssatz seiner Pensionskasse nicht zufrieden ist, sollte sich deshalb an die Vertreter der Angestellten im Stiftungsrat wenden. Diese sollten sich für bessere Leistungen zugunsten der Versicherten einsetzen.