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22.03.2023
Ein ehemaliger SBB-Angestellter war seit gut fünf Jahren mit seiner Lebenspartnerin zusammen, lebte aber nur knapp fünf Jahre mit ihr im gleichen Haushalt. Als er erkrankte, heirateten die beiden. Zwei Monate später starb er. Die SBB-Pensionskasse verweigerte eine Witwenrente, weil die Eheleute weniger als fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Das Verwaltungsgericht Bern wies die Klage der Frau ab. Das Bundesgericht hiess ihr Begehren gut. Sie hat Anspruch auf 3808 Franken Rente pro Monat statt auf 137'000 Franken Abfindung. Das Reglement verlange nicht, dass Eheleute fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Es reiche, wenn sie fünf Jahre eine Lebensgemeinschaft geführt hätten.
Bundesgericht, Urteil 9C_655/2021 vom 3. Februar 2023
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