Beim neusten Pensionskassenrating der «Sonntags-Zeitung» holte sich die Sammelstiftung Profond erneut den ersten Platz für die beste Verzinsung des Alterskapitals über zehn Jahre. Damit könnte bald Schluss sein: 2016 wollte Profond die Altersguthaben erneut grosszügig verzinsen. In den Vorjahren waren es 3,5 Prozent. Damit behandelt Profond die einzahlenden Erwerbstätigen gleich wie die Rentner. Diese erhielten Renten über dem gesetzlichen Mindest-Umwandlungssatz von 6,8 Prozent – sowohl im Obligatorium wie im Überobligatorium.
Diese hohen Leistungen sind andern Pensionskassen ein Dorn im Auge. Denn sie zeigen: Eine gute Anlagepolitik erlaubt es, das Kapital der aktiven Generation weit über dem Minimum von zurzeit 1 Prozent zu verzinsen. Zugleich kann der Rentenumwandlungssatz beibehalten werden.
Stiftungsaufsicht findet, 2,25 Prozent Zins sei genug
Die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich hat verfügt, dass Profond für 2016 nur 2,25 Prozent Zins ausrichten darf. Roger Tischhauser, Direktor der Stiftungsaufsicht: «Wir hindern keine Pensionskasse daran, eine gute Rendite zu erzielen oder attraktiv zu verzinsen.» Aber das Gesetz schreibe die Bildung von Wertschwankungsreserven vor. Damit sollen Schwankungen an den Kapitalmärkten abgefedert und Unterdeckungen der Kassen vermieden werden: «Je risikoreicher eine Anlagestrategie, desto höher müssen die Schwankungsreserven sein. Ohne ausreichende Äufnung sind keine Leistungsverbesserungen statthaft».
Nur: Die Wertschwankungsreserven der Profond sind keineswegs gering. Sie betragen laut Jahresbericht 423,4 Millionen Franken – 87,9 Millionen mehr als im Vorjahr. Laut Mirjam Staub-Bisang, Stiftungsratspräsidentin ab 1. Juli, kann Profond Wertschwankungen gut verkraften. «Im Falle eines Börsencrashs ist die Profond nicht gezwungen, ihre Aktienanlagen zu verkaufen. Sie kann zuwarten, bis sich die Märkte erholen.»
Profond will an ihrer Anlagestrategie und den hohen Leistungen für Versicherte festhalten. Die Mehrheit der Pensionskassen fährt eine traditionelle Anlagepolitik mit einem hohen Anteil an Obligationen. Profond investiert über 80 Prozent ihrer Gelder in Aktien und Immobilien.
Die Profond hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Anordnung der Zürcher Stiftungsaufsicht eingereicht. Das Gericht wird beurteilen müssen, wie viel unternehmerische Freiheit die Pensionskassen bei der Festsetzung des Zinssatzes haben.