Ja. Bei Einkäufen in die Pensionskasse kann man nicht nur den Einkaufsbetrag inklusive Zinsen, sondern das gesamte Pensionskassenguthaben in den drei darauffolgenden Jahren nicht mehr in Kapitalform beziehen. Sonst muss man die Steuern, die man dank dem Einkauf sparte, nachzahlen. Nach Ihrem freiwilligen Einkauf sollten Sie sich also drei Jahre lang kein Geld aus Ihrer Pensionskasse auszahlen lassen.