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18.11.2020
Der Bundesrat beschloss Anfang November, dass der Zinssatz für Pensionskassen-Guthaben auch 2021 bei 1 Prozent bleibt. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge, in der vor allem Versicherungen und Pensionskassen vertreten sind, hatte im August empfohlen, den Mindestzinssatz auf 0,75 Prozent zu senken (saldo 14/2020). Das hätte bei einem Altersguthaben von 400 000 Franken allein für 2021 einen Zinsverlust von 1000 Franken bedeutet. Zum Vergleich: Im letzten Jahr lagen die Erträge der Kassen auf den Altersguthaben durchschnittlich bei 11 Prozent (saldo 13/2020). Da die Kassen den Versicherten nur 1 Prozent gutschreiben mussten, landete der Rest in den Reserven. Diese sind so hoch wie nie: Betrugen sie 2017 noch 131,8 Milliarden Franken, stiegen sie im letzten Jahr auf 153,4 Milliarden Franken.
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