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Wer Pelze verkauft, muss angeben, aus welchem Land der Pelz stammt. Und ob das Tier gejagt oder gezüchtet wurde. Die Branche schert sich aber nicht darum. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen führte im vergangenen Jahr in der Schweiz 163 Kontrollen durch. Es nahm 83 Boutiquen, 65 Filialen im Detailhandel und 15 Pelzfachgeschäfte unter die Lupe. Resultat: Bei 116 von 163 Kontrollen war die Deklaration mangelhaft. Mit anderen Worten: In 71 Prozent der Fälle gab es Anlass zu Beanstandungen. Am häufigsten beanstandeten die Kontrolleure Jackenkrägen. Die Branche lernt wenig aus Kontrollen (saldo 18/2013).
In Geschäften, in denen die Kontrolleure im vergangenen Jahr zum zweiten Mal vorbeischauten, lag die Beanstandungsquote laut Kontrollbericht immer noch bei 60 Prozent.
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