Seit Anfang 2022 verlangen Reisebüros von ihren Kunden eine neue Gebühr zur Absicherung der Vorauszahlung (saldo 2/2022). Diese beträgt 2,5 Promille des Reisepreises. Das sind bei Familien-Badeferien rasch 10 bis 20 Franken zusätzlich. Dieser Zuschlag fliesst grösstenteils an den Garantiefonds und soll dessen Reserven erhöhen, also das vorausbezahlte Geld besser absichern.
Seit dem vergangenen Jahr bezahlen Reisebürokunden also dafür Geld, dass die Reiseunternehmen den vorausbezahlten Preis für die Pauschalreise im Falle eines Konkurses zurückzahlen oder die Reise trotz des Konkurses durchführen können. Als Pauschalreise gilt eine Buchung, wenn sie mehr als eine Leistung umfasst – also etwa Flug und Hotel oder Flug und Automiete.
6,6 Millionen Franken Reserven
Die Reserven im Garantiefonds belaufen sich heute auf rund 6,6 Millionen Franken – fast 3 Millionen mehr als vor anderthalb Jahren. Deshalb beschloss der Stiftungsrat des Garantiefonds kürzlich, den angeschlossenen Reisefirmen unter bestimmten Voraussetzungen jedes Jahr Geld zurückzuzahlen. An der neuen Gebühr für Kunden aber hält er fest.
«Die Reserven des Garantiefonds sind heute in einem besseren Zustand, als wir es bei der Entwicklung und Einführung des neuen Gebührenmodells erwartet hatten», begründete André Dosé, Präsident des Garantiefonds und früherer Chef der Swiss, den Entscheid. Die Umsätze der Branche hätten sich erholt, und die befürchteten Konkursfälle seien ausgeblieben.
Aus Konsumentensicht stellt sich die Frage: Warum schafft der Garantiefonds nicht einfach die neu eingeführte Gebühr für Reisende wieder ab, statt Reisebüros und -veranstalter mit Rückzahlungen zu beglücken? Fonds-Geschäftsführer Marco Amos sagt dazu, jedes Reiseunternehmen könne selbst entscheiden, ob es die Gebühr an seine Kunden weitergebe oder aus der eigenen Kasse bezahle.
Ständerat will, dass Steuerzahler bei Konkursen haften
Der Obwaldner Ständerat Erich Ettlin (Mitte) verlangt mit einem parlamentarischen Vorstoss vom Bund, dass er den Garantiefonds und vergleichbare Einrichtungen der Reisebranche absichert, falls diesen das Geld ausgehen sollte.
Mit anderen Worten: Versagen die Fonds, die die vorausbezahlten Kundengelder bei Konkurs schützen, sollen die Steuerzahler einspringen. Ettlin reichte seinen Vorstoss auf Bitte des Garantiefonds ein. Er hätte sich den Aufwand sparen können, wenn die Reisebranche zur einfachsten, kundenfreundlichsten und günstigsten Lösung Hand bieten würde – zum Verzicht auf Vorauszahlungen.