Laut Gesetz erhält bei Uneinigkeit derjenige Ex-Partner ein gemeinsam angeschafftes Haustier, der die bessere Unterbringung, Pflege und Betreuung gewährleisten kann. Bei Uneinigkeit kann beim Gericht Klage eingereicht werden. Es kann dem anderen Ex-Partner eine angemessene Entschädigung und ein Besuchsrecht zusprechen.