Der Online-Partnervermittler Parship.ch verärgert Kunden. Mehrere Personen beschwerten sich in der letzten Zeit bei der saldo-Rechtsberatung darüber, dass Parship.ch kostenpflichtige Verträge gegen ihren Willen um die bisherige Laufzeit verlängerte. Begründung: Die Kunden hätten sieben Tage vor Ablauf des Vertrags kündigen müssen. So stehe es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der St. Galler Rechtsprofessor Ivo Schwander hält diese Praxis für heikel: Aufgrund des Schweizer Rechts könne «der Vermittlervertrag jederzeit entschädigungslos gekündigt werden». Eine automatische Vertragsverlängerung werde deshalb bedeutungslos.
Auf Anfrage verspricht Parship-Manager Martin Dobner, die AGBs «sofort erneut überprüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen».
Die saldo-Rechtsberatung rät Betroffenen, per Einschreiben zu kündigen und auf keinen Fall für die Verlängerung zu bezahlen.
eb