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05.03.2019
Beim Internet-Partnervermittler Parship können Singles andere Mitglieder kontaktieren, wenn sie «Premium-Mitglied» werden. Dafür müssen sie ein Abo lösen. Das Halbjahresabo kostet zurzeit Fr. 239.70 statt Fr. 419.40. Wenn man
nicht zwölf Wochen vor Ablauf kündigt, verlängert es sich um ein ganzes Jahr – zum Preis von Fr. 838.80. Das Amtsgericht Hamburg hat diese Klausel im Dezember für unwirksam erklärt. Sie benachteilige Kunden unangemessen. Auch in der Schweiz dürfen Kunden im Kleingedruckten nicht stark benachteiligt werden.
Parship stellt sich auf den Standpunkt, dass die Verlängerungsklausel rechtsgültig sei.
Tipp: Kunden müssen die Rechnung für die Verlängerung der Mitgliedschaft nicht bezahlen. Sie sollten aber zur Vermeidung von Missverständnissen per eingeschriebenem Brief kündigen.
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Und sie machen das noch...
Ich habe ein e-mail von Parship bekommen: Mangels gesteigertem Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien ist entsprechend auch Art. 404 OR nicht anwendbar. Gemäss Bundesgericht ist betreffend Anwendung von Art. 404 vor allem darauf abzustellen, ob nach Art des Vertrags ein gesteigertes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien vorliegt (BGer 4A_284/2013 vom 13. Februar 2014). Dies ist bei Internet-Plattformen offensichtlich nicht der Fall. Entsprechend rechtfertigt sich das jederzeitige Kündigungsrecht auch nicht, welches der vom OR geprägten Vertragsfreiheit und dem Grundsatz «pacta sunt servanda» diametral zuwiderläuft. Ich bestätige Ihnen daher die Kündigung lediglich zum nächstmöglichen Datum am 28.02.2020. Aus Kulanz und insoweit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage sind wir jedoch zu folgender Einigung bereit: Aber ich folge ihren Empfehlung: https://www.ktipp.ch/artikel/d/bei-parship-kann-man-jederzeit-kuendigen/?ph=48e2a0df63b3380291891b3978f73c1b