Seit einigen Wochen prangen auf rund 1350 Parkuhren in der Stadt Zürich bunte Kleber mit den Logos von Parkingpay, Easy-park und Parknow. Das sind Apps, mit denen man den Parkplatz übers Handy bezahlt, ganz ohne Suche nach passendem Münz. Zürich ist in der Schweiz die erste Stadt mit mehreren Apps. «Kunden können so die für sie beste App wählen», sagt Heiko Ciceri, Sprecher der Dienstabteilung Verkehr.
Easypark funktioniert nur in einer Schweizer Stadt
saldo hat die drei Apps verglichen und grosse Unterschiede festgestellt. Wer zum Beispiel Easypark installiert, wird bald realisieren, dass die App aus Schweden in der Schweiz nur in Zürich, Chur, Gossau, Zug, Rheinfelden, Feuerthalen und Ostermundigen funktioniert. Laut eigener Internetseite ist sie «Europas meistgenutzte Parking-App». Die Konkurrentin Parknow gehört den beiden deutschen Autoherstellern BMW und Daimler. Auch hier ist die Abdeckung mager: Sie ist nur in Zürich und acht Kleinstädten in der Westschweiz wie Bulle oder Vevey anwendbar. Da nützt es wenig, wenn Parknow behauptet, in elf Ländern mit 1000 Städten verfügbar zu sein.
Für die Schweiz empfehlenswert ist nur Parkingpay. Diese App funktioniert in 294 Städten und Gemeinden. Hinter Parkingpay steht die Firma Digitalparking aus Dietikon ZH.
Zwei Apps werben mit falschen Versprechen. «Vermeiden Sie Strafzettel, indem Sie die Parkdauer ganz einfach vom Handy aus verlängern», wirbt etwa Easypark. Dabei gilt in der ganzen Schweiz ein Nachzahlverbot.
Wer dem Rat zum Nachzahlen folgt, kassiert eine Busse
Wer die Parkzeit durch wiederholtes Zahlen verlängert, muss in den meisten Städten 40 Franken Busse zahlen. In Zürich sind es sogar 80 Franken. Auf Anfrage von saldo sagt die Stadtpolizei, man werde Easy-park kontaktieren.
Ein weiteres fragwürdiges Versprechen macht Parknow: «Geld sparen – Sie bezahlen nur für die tatsächlich geparkte Zeit.» Das stimmt nicht. Eine saldo-Stichprobe ergab: In Zürich wurde je nach Tarifzone für 20 oder 60 Minuten stets der Mindesttarif von 50 Rappen belastet.
Immerhin gilt bei allen Apps: Wer nach Ablauf der Mindestparkdauer früher als geplant zurückkommt, erhält den zu viel bezahlten Betrag erstattet. Es genügt, über die App die Parkzeit zu beenden. Bei Bezahlen mit Münz ist das nicht möglich.
Die Apps im Überblick
Wer die Parkgebühr mit dem Smartphone bezahlen möchte, muss sich zuerst beim App-Betreiber mit Personalien, Autonummer und Kreditkartenummer registrieren. Ist das Auto parkiert, gibt man in der App die entsprechende Parkzonen-Nummer ein (findet sich auf der Parkuhr). Die App erkennt den Ort, die maximale Parkdauer und die Gebührenhöhe. Dann die gewünschte Parkzeit per Klick starten, bei der Rückkehr beenden. Kundendaten werden laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht an Dritte weiterverkauft.
Parkingpay HHH
Standorte in der Schweiz: 294 Städte und Gemeinden
Gebühren: App und Push-Erinnerungen gratis, SMS-Erinnerungen: 20 Rappen
Bezahlen: Vorauszahlung mit Postcard, Kreditkarte oder Abbuchung per Lastschriftverfahren
Positiv/Negativ:
+ Einfach zu bedienen
+ Grösste Abdeckung in der Schweiz
+ Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website aufgeschaltet
+ Keine falschen Versprechen
– App muss im Voraus mit einem Guthaben aufgeladen werden, falls kein Lastschriftverfahren vereinbart wurde
Urteil: Parkingpay ist aufgrund der grossen Abdeckung für die Schweiz die erste Wahl
Easypark HH
Standort in der Schweiz: Zürich
Gebühren: App und Push-Erinnerungen gratis, SMS-Erinnerungen: 19 Rappen
Bezahlen: Kreditkarte
Positiv/Negativ:
+ Einfach zu bedienen
+ Keine Vorauszahlung nötig
– Geringe Abdeckung in der Schweiz
– Falsche Versprechen
– Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht auf der Website aufgeschaltet und erst bei der Registrierung einsehbar
Urteil: Für die Schweiz nur bedingt geeignet, eventuell für Auslandreisen sinnvoll
Parknow H
Standorte in der Schweiz: Zürich und acht Westschweizer Gemeinden (u.a. Montreux und Vevey)
Gebühren: App und Push-Erinnerungen gratis, SMS-Erinnerungen: 20 Rappen
Bezahlen: Kreditkarte
Positiv/Negativ:
+ Einfach zu bedienen
+ Keine Vorauszahlung nötig
– Geringe Abdeckung in der Schweiz
– Falsche Versprechen
– Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht auf der Website aufgeschaltet und erst bei der Registrierung einsehbar
Urteil: Für die Schweiz nur bedingt geeignet, höchstens für Auslandreisen sinnvoll, App stürzte mehrmals ab