Eine Frau aus dem Kanton Luzern wollte ihren Mann verlassen. Er drohte mehrmals mit Suizid. Dann zog die Frau mit den beiden Kindern in eine Notunterkunft. Sie bat die kantonale Opferberatungsstelle, die Kosten für die Unterkunft von 12 600 Franken zu übernehmen. Die Beratungsstelle und das Kantonsgericht Luzern wiesen das Gesuch ab. Doch das Bundesgericht sprach der Frau das Geld zu: Die Drohungen des Mannes seien geeignet, die psychische Gesundheit der Frau zu gefährden. Die Opferhilfestelle müsse der Frau deshalb die notwendige Soforthilfe leisten.

Bundesgericht, Urteil 1C_653/2022 vom 3. Juni 2024