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Eine Luzernerin liess sich in einem Zivilprozess von einer Anwaltskanzlei vertreten. Sie unterlag. Sie verfasste auf einer Internetseite eine kritische Bewertung der Kanzlei und warf dieser und «dem Chef persönlich» ein «sehr inkompetentes Verhalten» vor. Er habe eine Beschwerdefrist verpasst. Später bot sie der Kanzlei die Löschung des Textes an, falls sie das bezahlte Honorar zurückerhalte. Ein Partner der Kanzlei erhob Strafantrag wegen Nötigung gegen die ehemalige Klientin. Das Luzerner Bezirksgericht sprach die Frau frei. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte sie wegen übler Nachrede und versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken. Das Bundesgericht schliesslich sprach die Frau frei. Für die üble Nachrede fehle der Strafantrag. Und eine versuchte Nötigung liege nicht vor. Die ehemalige Klientin habe der Kanzlei nur ein Angebot zur Lösung des Konflikts gemacht.
Bundesgericht, Urteil 6B_150/2021 vom 11. Januar 2022
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