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Ab 1. Januar 2018 können sich alle Krankenversicherten von einem Arzt oder einem Spital ausserhalb des Wohnkantons ambulant behandeln lassen, ohne dafür einen Zuschlag zahlen zu müssen. Das hat der Bundesrat Mitte November beschlossen. Bisher mussten die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung nur die Tarife erstatten, die im Wohn- und Arbeitskanton der Versicherten galten. Kostete die Behandlung im anderen Kanton mehr, musste der Patient die Differenz übernehmen.
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