Eine Lehrerin aus dem Kanton Bern war über die Schule gegen Freizeit­unfälle versichert. Beim Mountainbiken blockierte das Vorderrad wegen eines Steins. Die Frau erlitt einen Schlag in die Schultern und verletzte sich dabei. Die Unfallversicherung verweigerte die ­Leistung. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Ein unebenes Gelände und Schläge auf Arme und Schultern seien beim Mountainbiken normal. Die Frau sei ­dabei nicht gestürzt. Daher liege kein Unfall vor.

Bundesgericht, Urteil 8C_305/2022 vom 13. April 2023