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Eine Lehrerin aus dem Kanton Bern war über die Schule gegen Freizeitunfälle versichert. Beim Mountainbiken blockierte das Vorderrad wegen eines Steins. Die Frau erlitt einen Schlag in die Schultern und verletzte sich dabei. Die Unfallversicherung verweigerte die Leistung. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Ein unebenes Gelände und Schläge auf Arme und Schultern seien beim Mountainbiken normal. Die Frau sei dabei nicht gestürzt. Daher liege kein Unfall vor.
Bundesgericht, Urteil 8C_305/2022 vom 13. April 2023
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