Öffentlichkeitsgesetz passt den Behörden nicht
Bürger haben vom Gesetz her das Recht, behördliche Dokumente einzusehen. Die Bundesverwaltung versucht dies zu vereiteln.
Inhalt
saldo 03/2014
19.02.2014
Yves Demuth
Mit diversen Tricks hebeln ganze Abteilungen der Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsgesetz aus – trotz Urteilen, die sie zur Transparenz auffordern (saldo 1/14). Doch das ist nicht alles. Auch die Generalsekretäre der sieben Departemente wollen nicht, dass die Bürger den Inhalt von Dokumente...
Mit diversen Tricks hebeln ganze Abteilungen der Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsgesetz aus – trotz Urteilen, die sie zur Transparenz auffordern (saldo 1/14). Doch das ist nicht alles. Auch die Generalsekretäre der sieben Departemente wollen nicht, dass die Bürger den Inhalt von Dokumenten erfahren. Vor gut einem Jahr starteten sie intern eine entsprechende Offensive. Das zeigt ein Protokoll ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2012. Dieses liegt dem Verein Öffentlichkeitsgesetz und saldo vor. Die Bundeskanzlei musste dieses auf ein entsprechendes Gesuch hin offenlegen. Der unabhängige Verein, der von saldo und «K-Tipp» unterstützt wird, will, dass Informationen von Behörden öffentlich zugänglich sind.
Die Generalsekretärin des Militärdepartements VBS sagte laut Protokoll, dass die Praxis im Umgang mit dem Öffentlichkeitsgesetz «nicht mehr dem ursprünglichen Anliegen des Gesetzgebers entspreche». Das Gesetz sei deshalb einer Evaluation zu unterziehen. Das Bundesamt für Justiz bestätigt, dass eine Auswertung im Gang ist. Laut dem Verein Öffentlichkeitsgesetz geht es dabei vor allem darum, das Öffentlichkeitsgesetz zu schwächen – also den Zugang zu Dokumenten einzuschränken.
Das Bundesamt für Justiz will das weder bestätigen noch dementieren. In der Evaluation würden Umsetzung und Auswirkungen des Öffentlichkeitsgesetzes geprüft, heisst es nur.
«Statt über Beschränkungen zu diskutieren, muss die Verwaltung die Umsetzung des bestehenden Gesetzes vorantreiben», sagt Vereinspräsident Martin Stoll. Nur dann werde die Verwaltung so transparent, wie es das Parlament vorgesehen habe. Ähnlich äussert sich Eliane Schmid, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür: «Wir sind nicht dafür, dass Verwaltungseinheiten aus dem Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen werden.»