Die Krankenkassen dürfen ihren Kunden Geld zurückzahlen, wenn in einem Kanton die Prämieneinnahmen «deutlich» höher sind als die Kosten. Das ist oft der Fall. Die Reserven erreichten deshalb in diesem Jahr einen Höchststand von über 11 Milliarden (saldo 15/2020). Sie übersteigen das gesetzliche Minimum zum Teil um ein Mehrfaches.
Trotzdem zahlen dieses Jahr nur 11 von 51 Kassen einen Teil der gehorteten Prämienüberschüsse zurück. Gesamtbetrag: ganze 183 Millionen Franken. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Gesundheit.
Geld zurück gibt es zum Beispiel für Versicherte von Vivao Sympany, der Groupe Mutuel und der Concordia. Anders bei Helsana, CSS, KPT, ÖKK, Sanitas, Swica oder Visana: Diese Kassen verweigern Rückzahlungen trotz ebenfalls grosser Reserven. Helsana sagt, es könne nicht sein, «dass rückwirkend quasi die Prämie korrigiert wird». ÖKK, CSS, KPT und Sanitas behaupten, die Reserven direkt über die kommenden Prämien abzubauen. Nur: So erhalten nicht jene Prämienzahler das Geld, welche die Reserven mit ihren Einzahlungen äufneten, sondern jene, die in den nächsten Jahren bei der entsprechenden Kasse versichert sind.
Gutschriften gibt es nur bei der Concordia
Die Kassen dürfen den Versicherten nicht nur nachträglich Reserven zurückzahlen, sondern schon vorsorglich, wenn die Reserven «übermässig zu werden drohen». Diese Erstattung nennt sich «Ausgleichsbeitrag». Dabei handelt es sich um eine Gutschrift auf der Prämienrechnung. Der Abzug ist wie die Prämienrückzahlungen freiwillig.
2021 profitieren einzig die Versicherten der Concordia von einer Gutschrift von 60 Franken. Künftig sollen die Kassen Ausgleichsbeiträge schon ab einer Reservequote von 100 Prozent auszahlen dürfen und nicht erst ab einer Quote von 150 Prozent. Der Bundesrat schickte eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
Überblick über die Rückzahlungen von Prämien: www.saldo.ch/praemienrueckzahlungen