Ein 39-jähriger Krankenpfleger aus Zürich überquerte nach einem Pokerabend angetrunken bei einem Bahnhof die Gleise. Dabei wurde er von einem Zug erfasst und verletzt. Die Unfallversicherung kürzte ihm das Taggeld um 50 Prozent wegen Selbstverschuldens. Der Mann ­erhob Beschwerde. Das kantonale Sozialversicherungsgericht gab der Versicherung recht. Der Mann habe leichtsinnig gehandelt, die Kürzung sei zulässig.

Sozialversicherungsgericht Zürich, Urteil UV.2022.00073 vom 23. März 2023