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Der Innerschweizer Stromkonzern CKW kassierte jahrelang überhöhte Vertriebsgewinne in der Grundversorgung: 172 401 Kunden zahlten jährlich 20 Franken zu viel. Das geht aus einem Bundesgerichtsentscheid von Mitte August hervor.
Auch die Tarife hatte die CKW falsch festgelegt – zum Nachteil der Stromkonsumenten. Stefan Burri von der Strommarktaufsicht Elcom sagt: «Dieser Leitentscheid schützt die Haushaltskunden. Diese müssen laut Urteil anteilsmässig gleich stark von den tieferen Marktpreisen profitieren können wie die freien Grosskunden.» Einige Stromversorger hätten dies aber bisher nicht so gehalten.
Ab 2018 Anrecht auf Rückerstattung
Die Haushalte können den Stromversorger nicht wählen. Laut Burri haben diese Kunden ab übernächstem Jahr ein Anrecht auf eine Rückerstattung zu viel bezahlter Beträge, wenn der Energieversorger in den vorangegangenen fünf Jahren zu hohe Stromtarife verlangt hat. Die Strommarktaufsicht werde das überprüfen.
Die CKW kümmert das wenig: Im nächsten Jahr sinken die Energietarife für Geschäftskunden um 5 Prozent, die Haushalte zahlen gleich viel. Das Urteil gelte erst für die Tarife 2018, rechtfertigt sich das Unternehmen. Man werde prüfen, ob und wie stark die Haushaltstarife sinken.
Dass tiefere Tarife für 2017 möglich sind, zeigt das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich EKZ: Die Energie wird für Haushaltskunden 11 Prozent günstiger. Ein Sprecher sagt, das EKZ gebe die tieferen Einkaufspreise vollständig an die Kunden weiter.
Die Preissenkung geht auch darauf zurück, dass das Kantonsunternehmen nur selbsttragend sein muss und dank eines genossenschaftlichen Modells den Kunden jährlich rund 30 Millionen Franken in Form tieferer Tarife auszahlt. Zum Vergleich: Die gewinnorientierten CKW schütteten im Januar eine Dividende von 17,6 Millionen Franken an die Aktionäre aus. Die CKW gehören mehrheitlich der Axpo (81 Prozent) und dem Kanton Luzern (10 Prozent).
Tipp: Wer wissen will, ob sein Elektrizitätswerk 2017 aufschlägt, kann die Tarife nachschauen unter: www.strompreis.elcom.admin.ch.
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