Inhalt
Ein Hausbesitzer aus Wollerau SZ will eine Garage bauen. Er fragt beim Notariat des Bezirks Höfe SZ nach, welche Pläne er ändern müsse. Der stellvertretende Notar berät den Hausbesitzer zehn Minuten lang und schickt ihm elf beglaubigte Plankopien zu. Die Rechnung beträgt Fr. 355.05. Der Eigentümer erhebt Beschwerde vor dem Kantonsgericht Schwyz. Dieses reduziert die Gebühr auf 98 Franken. Für die zehnminütige Beratung sei ein Honorar von 33 Franken angemessen. Die Kosten für eine beglaubigte Seite reduziert das Gericht um die Hälfte, da der Kunde gewöhnliche Kopien verlangt hatte und das Notariat ihn nicht vorgängig auf die hohen Kosten aufmerksam gemacht hatte.
Kantonsgericht Schwyz, Beschluss ZK2 2020 85 vom 13. Juli 2021
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden