Für Landwirte, die neu biologisch anbauen, gilt eine zweijährige Umstellphase. Das bedeutet: Sie müssen zwei Jahre gemäss Bio-Richtlinien produzieren, bevor sie ihr Gemüse und ihre Früchte als «bio» vermarkten dürfen. So bestimmt es die Schweizer Bio-Verordnung.

Gemäss der Branchenorganisation Bio Suisse ist eine «mögliche Verunreinigung der Produkte durch Pestizidrückstände» der Grund für die Umstel...