Nicht alle Kassen helfen beim Sparen
Die Krankenkassen müssten im Ausland gekaufte Medikamente nicht vergüten. Doch einige Versicherungen
tun dies freiwillig.
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saldo 18/2014
05.11.2014
Beatrice Walder K-Tipp
Medikamente kosten im Ausland viel weniger als in der Schweiz (saldo 17/14). Das gilt nicht nur für rezeptfreie Präparate, sondern auch für rezeptpflichtige Arzneien. Beispielsweise kostet der Cholesterinsenker «Sortis» (10 mg pro Tablette, 100 Stück) in der Schweiz Fr. 150.15, in Deutschland nur Fr. 108.70 (ohne Mehrwertsteuer). Die Differenz beträgt Fr. 41.45 oder knapp 30 Prozent....
Medikamente kosten im Ausland viel weniger als in der Schweiz (saldo 17/14). Das gilt nicht nur für rezeptfreie Präparate, sondern auch für rezeptpflichtige Arzneien. Beispielsweise kostet der Cholesterinsenker «Sortis» (10 mg pro Tablette, 100 Stück) in der Schweiz Fr. 150.15, in Deutschland nur Fr. 108.70 (ohne Mehrwertsteuer). Die Differenz beträgt Fr. 41.45 oder knapp 30 Prozent. Das günstigste in der Schweiz erhältliche Sortis-Generikum (10 mg, 100 Stück) kostet Fr. 68.80, während man in Deutschland Fr. 13.75 bezahlt. Differenz diesmal: Fr. 55.15 oder 80 Prozent. Das sind nur zwei Beispiele.
Die Ausgaben für Medikamente könnten also in der Schweiz drastisch gesenkt werden, wenn möglichst viele Patienten ennet der Grenze einkaufen würden. Nur: Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz beschützt die Hochpreisinsel Schweiz: Die Krankenkassen dürfen ein im Ausland gekauftes Medikament nur vergüten, wenn man es dort wegen eines medizinischen Notfalls gekauft hat.
Vergütung nur unter bestimmten Voraussetzungen
Doch in der Praxis zeigen sich einige Kassen kulant und erstatten auch die Kosten für Medikamente, die im Ausland zu tieferen Preisen gekauft wurden: Unter den grossen Krankenversicherern sind dies Atupri, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, KPT, Swica und Visana. Es gelten folgende Regeln:
- Ein Arzt in der Schweiz hat das Medikament verschrieben.
- Das Präparat ist in der Schweiz kassenpflichtig.
- Das Medikament kostet weniger als in der Schweiz.
- Originalrezept und Quittung werden zur Rückvergütung eingesandt.
Bei Atupri und Visana muss das Medikament aus dem «grenznahen Ausland» stammen, bei Helsana aus einem EU- oder Efta-Staat. Atupri verlangt zusätzlich, dass dem Medikament eine Packungsbeilage in der Sprache des Versicherten beiliegt, und übernimmt keine Kosten bei Einkäufen im Internet.
Wer Medikamente im Ausland kauft, kann in der Apotheke eine Ausfuhrbescheinigung verlangen, sie beim ausländischen Zoll abstempeln lassen und die Mehrwertsteuern beim nächsten Einkauf zurückverlangen.