Der US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden brachte es 2013 an die Öffentlichkeit: Weltweit überwachen die US-Behörden elektronische Medien und gespeicherte Daten. Die Geheimdienste haben Zugang zu allen Daten, die auf US-Computern gespeichert sind. Nicht nur die von Apple, Facebook, Google oder Microsoft gesammelten Daten sind dem Zugriff des Staates ausgeliefert, auch der gesamte Internetverkehr wird überwacht.
Als Folge der Snowden-Enthüllung erklärte der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für nichtig. Es regelte die Weitergabe von Daten von EU-Bürgern in die USA. An seine Stelle trat das sogenannte EU-US-Privacy-Shield-Abkommen. Im Januar schloss die Schweiz mit den USA eine ähnliche Vereinbarung ab. Bundesrat Johann Schneider-Ammann teilte dem US-Handelsministerium mit, die Schweiz habe die USA auf die Liste jener Länder gesetzt, die einen angemessenen Datenschutz im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes garantieren. Das ist die Voraussetzung für Datenlieferungen an die USA.
Neu ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht
Das neue Abkommen bringt kleine Verbesserungen: Zertifizierte US-Unternehmen, die Daten aus der Schweiz speichern, müssen die Betroffenen auf Anfrage informieren, welche Daten sie wozu bearbeiten. Zudem ist es möglich, von Unternehmen und Behörden in den USA Korrekturen und Löschungen zu verlangen.
Unter der alten Regelung mussten US-Unternehmen alle Datenschutzmassnahmen ausser Kraft setzen, wenn die Geheimdienste es forderten. Auch der neue Datenschutz ist löchrig. Die US-Regierung versichert zwar, dass US-Behörden künftig Daten von Personen aus der Schweiz nur unter strengen gesetzlichen Auflagen sammeln und auswerten. Doch die USA behalten sich das Recht vor, auf jegliche Daten zuzugreifen, wenn es die nationale Sicherheit und öffentliche Interessen erfordern. Was im öffentlichen Interesse ist, bestimmen allein die USA.
Rechtsanwalt Martin Steiger von der Grundrechtsorganisation Digitale Gesellschaft weist darauf hin, dass die USA «nicht bereit sind, auf die Massenüberwachung von Personen aus aller Welt – ohne Anlass und ohne Verdacht – zu verzichten». Er kritisiert auch die Schweiz, die mit den USA einen «erheblichen Datenaustausch» pflege. Der automatische Informationsaustausch der Banken führe zudem zu enormen Datenmengen, die «faktisch unkontrolliert in alle Welt abfliessen».
Neues Abkommen bereits vor EU-Gerichten angefochten
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger bestätigt, dass das neue Abkommen «keinen direkten Einfluss auf das Ausmass der Überwachungstätigkeiten» der US-Sicherheitsbehörden hat. Er glaubt jedoch, dass der geplante Ombudsmechanismus «zu einer gewissen Verbesserung der Rechte betroffener Personen» führen wird.
Gegen das Privacy-Shield-Abkommen der EU mit den USA haben irische und französische Bürgerrechtsorganisationen Klage eingereicht. Sie bezweifeln, dass es genügend vor der Überwachung durch US-Geheimdienste schützt. Möglich ist, dass der Europäische Gerichtshof nach dem Safe-Harbor-Vertrag auch das neue Abkommen für Datenübermittlungen in die USA kippt.