Die roten und orangen Einzahlungsscheine gibt es heute in verschiedenen Varianten: ausgestellt von Banken oder der Postfinance, für Franken- oder Euro-Beträge, bereits ausgefüllt und maschinell lesbar oder als Blanko-Einzahlungsschein. Ab 1. Januar 2019 werden diese Formulare durch die sogenannte QR-Rechnung abgelöst. Das gab Six Interbank Clearing kürzlich bekannt. Dieses Unternehmen gehört zum Finanzunternehmen Six Group und wickelt unter Aufsicht der Nationalbank Frankenzahlungen zwischen Finanzinstituten ab.
Mit dem heutigen Einzahlungsschein hat die neue QR-Rechnung nicht mehr viel gemeinsam: Sie ist schwarzweiss statt farbig und kann vom Rechnungssteller auf ein gewöhnliches A4-Blatt aufgedruckt werden. Zentral ist ein QR-Code (QR steht für Quick Response). Dieser Code enthält alle Zahlungsinformationen. Diese Daten können mit Smartphones oder anderen Lesegeräten erfasst und an die Bank gesendet werden. Daneben enthält die QR-Rechnung die für die Zahlung notwendigen Informationen auch in normal lesbarer Schrift. Dazu gehören die Adresse des Einzahlers und des Begünstigten, Betrag, Zweck, Frist, Zielkonto und allenfalls eine Referenznummer.
Für Selbständigerwerbende und Unternehmen bedeutet die Neuerung: Sie müssen eine Software kaufen, mit der sie ihre Einzahlungsscheine drucken können. Kleinunternehmen und Private können ihre «Zahlteile mit QR-Code» über eine kostenlos zugängliche Internetseite herstellen.
Einzahlungen am Postschalter: Gebühr unklar
Die QR-Rechnung lässt zu, dass die Angaben zum Einzahler und der Betrag offen bleiben und von Hand eingesetzt werden. Der bisherige Blanko-Einzahlungsschein, bei dem Zahler und Empfänger sowie der Betrag eingesetzt werden konnten, verschwindet. Postfinance verspricht eine Nachfolgelösung, weiss aber noch nicht, wie sie aussieht. Offen ist auch, welche Gebühren Postfinance für Einzahlungen am Postschalter bei der Einführung der QR-Rechnung verlangt.
Fehlt eine Perforation, muss man zur Schere greifen
Laut Six Interbank Clearing vereinfacht die QR-Rechnung die Handhabung von Rechnungen und Überweisungen für Unternehmen wie Konsumenten. Firmen könnten künftig die QR-Rechnung selbst drucken. Der Rechnungsempfänger wiederum sei in der Lage, Zahlungen per Smartphone oder anderen Lesegeräten auszulösen. Auch Zahlungen am Postschalter, auf dem Postweg (Zahlungsaufträge im Couvert) oder im E-Banking seien möglich.
Profitieren von der neuen QR-Rechnung werden in erster Linie die Finanzdienstleister und ein Teil der Unternehmen. Der Vorteil für die Konsumenten ist nicht ersichtlich – ausser bei solchen, die ihre Rechnungen mit dem Handy bezahlen wollen. Dazu passt, dass Six Interbank Clearing beispielsweise die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) erst anderthalb Monate vor der definitiven Präsentation des neuen Einzahlungsscheines konsultierte – und das bei einem Projekt, das die Finanzbranche bereits vor sechs Jahren lancierte. SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder fordert, dass die Einzahler zur Abtrennung des Zahlteils von der Rechnung nicht zur Schere greifen müssen.
Heute noch ein Fünftel am Postschalter
Die Kritik hat Six Interbank Clearing teilweise berücksichtigt. Sie empfiehlt nun eine Perforation, verlangt sie aber nicht zwingend. Alternativ schlägt Six vor, den Zahlteil auf ein separates Blatt zu drucken. Ist beides nicht erfüllt, braucht es eine Schere.
Für Leute, die ihre Rechnungen am Postschalter begleichen, wirds künftig umständlicher. Das sind nicht wenige: Letztes Jahr wechselten ein Fünftel der Einzahlungsscheine am Postschalter die Hand. Bei der QR-Rechnung fehlt aber der abtrennbare Beleg der heutigen Einzahlungsscheine. Das bedeutet: Schalterkunden müssen künftig eine Quittung verlangen oder alle Einzahlungen ins gelbe Post-Büchlein eintragen und abstempeln lassen.
Einzahlungen: Gutes Geschäft für die Finanzindustrie
Vor sechs Jahren nahmen Banken, Postfinance, der Finanzdienstleister Six Group und die Nationalbank die Vereinheitlichung des Schweizer Zahlungsverkehrs in Angriff. Ziel: Die beiden Zahlungssysteme von Postfinance und Banken zusammenführen. Dadurch soll der Zahlungsverkehr effizienter werden.
Bis Ende 2017 müssen alle Finanzinstitute auf das einheitliche Datenformat umsteigen. Die beiden Lastschriftverfahren von Postfinance und Banken werden angeglichen und der Rechnungsprozess für elektronische Rechnungen vereinfacht. Firmenkunden müssen bis Mitte 2018 ihre Buchhaltungssysteme anpassen. Dazu gehört auch der Kauf oder das Update der Software, um die «Zahlteile» drucken und lesen zu können. Anfang 2019 folgt dann die QR-Rechnung definitiv.
In Zukunft werden alle Zahlungen in der Schweiz über Six Interbank Clearing abgewickelt. Die Postfinance gibt ihre Einzahlungsscheine auf und ist mit 25 Prozent an der Six Interbank Clearing beteiligt. Die Mehrheit der Aktien ist im Besitz von rund 130 nationalen und internationalen Banken. Diese werden an den Einzahlungen der Schweizer Bevölkerung wohl gut verdienen.