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Ein Mann und eine Frau aus dem Kanton Aargau zogen zusammen. Beide behielten ihre Hausratversicherung. Versichert waren jeweils Bargeld bis 5000 Franken und Schmuck bis 30 000 Franken. Bei einem Einbruch wurden 27 000 Franken Bargeld und Wertsachen im Wert von 67 000 Franken gestohlen. Die Mobiliar übernahm 37 600 Franken. Die Axa hingegen verweigerte jegliche Zahlung. Laut Kleingedrucktem bestehe der Anspruch pro Schadenereignis nur einmal. Der Mann klagte und erhielt recht. Auch die Axa müsse zahlen, befand das Bezirksgericht Muri. Das Aargauer Obergericht bestätigte das Urteil.
Obergericht des Kantons Aargau, Entscheid ZVE.2017.54 vom 8. März 2018
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