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Die Erstmieter eines Mehrfamilienhauses in einer Zürcher Gemeinde zahlten dem Vermieter für die Nebenkosten jeden Monat 280 bis 360 Franken akonto. Nach zwei Jahren erhielten sie die definitive Abrechnung der Nebenkosten. Diese waren doppelt so hoch wie die Akontozahlungen. Die Mieter anerkannten nur 20 Prozent der Nachforderung, weil die Vermieterin die effektiven Kosten verschwiegen habe. Das Mietgericht Horgen sprach dem Vermieter eine Nachzahlung von 30 Prozent der vereinbarten Akontoleistung zu. Doch das Obergericht Zürich und das Bundesgericht verpflichteten die Mieter, die Nebenkosten vollumfänglich zu zahlen. Der Vermieter müsse nicht vorab von sich aus über die tatsächlichen Kosten informieren.
Bundesgericht, Urteil 4A_339/2018 vom 29. Januar 2019
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