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Die Monteure einer Heizungsfirma aus dem Kanton Zürich bauten bei Kunden oft alte Brenner aus. Einer der Angestellten bat seine Kollegen, ihm solche Geräte für 100 Franken zu überlassen. Die Firma erfuhr davon und entliess ihn fristlos. Der Monteur forderte den Lohn von 10 115 Franken für die Kündigungsfrist und eine Entschädigung von 10 000 Franken. Doch alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab. Der Mitarbeiter habe Kollegen zu einer Straftat verleitet. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt.
Bundesgericht, Urteil 4A_168/2018 vom 2. Oktober 2018
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