Inhalt
Eine Frau suchte wegen Schmerzen die Notfallstation des Bürgerspitals Solothurn auf. Dort vermuteten die Ärzte ein Blutgerinnsel. Die Patientin wurde erst zehn Stunden später operiert. Dadurch entstanden bleibende Schäden. Das Spital lehnte die Zahlung von Schadenersatz ab. Deshalb verlangte die Frau vom Kanton als Betreiber des Spitals 350 000 Franken Schadenersatz und Genugtuung. Die Staatskanzlei sprach ihr 127 000 Franken zu. Das Verwaltungsgericht lehnte weitere Forderungen ab, weil die Frau nur vorübergehend arbeitsunfähig gewesen sei.
Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWBES.2016.141 vom 8. Februar 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden