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Die deutsche Krankenversicherung übernahm gestützt auf einen entsprechenden Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der EU die Kosten für die Zahnbehandlung eines Schweizers in Konstanz über 350 Franken. Seine Grundversicherung Assura musste das Geld der deutschen Versicherung zurückerstatten. Die Assura forderte den Betrag dann vom Versicherten zurück, weil die Behandlung wegen Karies kein medizinischer Notfall war. Dagegen wehrte sich der Mann vor allen Instanzen vergeblich. Gemäss Bundesgericht ist die Rückforderung rechtens, weil die Grundversicherung in der Schweiz keine Kariesbehandlungen zahlen muss.
Bundesgericht, Urteil 9C_103/2016 vom 23. August 2016
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