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17.11.2016
Auszug der Mieter aus der Wohnung und forderte 20 000 Franken Schadenersatz. Auf dem Wohnungsabnahmeprotokoll fehlte die Unterschrift der Mieter. Die Mieter anerkannten lediglich einen Schaden von 1700 Franken. Das Mietgericht und das Kantonsgericht Freiburg gaben den Mietern recht. Der Grund: Die Mängelrüge erfolgte viel zu spät. Die Vermieterin hätte sie innert zwei oder drei Werktagen, maximal aber innert einer Woche den Mietern zustellen müssen.
Kantonsgericht Freiburg, Entscheid 102 2015 211 vom 6. Januar 2016
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