Inhalt
Eine Frau gibt einer Aktiengesellschaft den Auftrag, ihr Vermögen zu verwalten. Nach ihrem Tod wird diese AG als Willensvollstreckerin eingesetzt. Bei der Vermögensverwaltung verspekuliert die AG allerdings einen Teil des Kapitals an der Börse mit riskanten Optionsgeschäften. Der Sohn und Alleinerbe der Frau verlangte deshalb Schadenersatz. Mit Erfolg: Das Bundesgericht verpflichtete die AG, dem Erben 320 000 Franken zu zahlen. Nach dem Tod der Mutter hätte die AG als Willensvollstreckerin auf eine sichere Investitionsstrategie setzen müssen, begründet das Gericht seinen Entscheid.
Bundesgericht, Urteil A4_280/2016 vom 10. Oktober 2016
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden