Ein Mieter bewohnte das oberste Stockwerk eines Mehrfamilienhauses. Seinen Nachbarn warf er vor, sie seien zu laut. Am schlimmsten sei der Mieter im unteren Stockwerk. Dieser beschwerte sich jedoch auch. Schliesslich ermahnte die Verwaltung den Mieter im oberen Stock und kündigte ihm. Dagegen beschwerte er sich beim Mietgericht Lausanne. Dieses befragte acht Zeugen. Alle klagten über den Mieter im obersten Stock. Die Kündigung war deshalb für alle In­stanzen bis zum Bundesgericht rechtens. 

Bundesgericht, Urteil 4A_655/2017 vom 22. Februar 2018