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Eine Frau aus dem Kanton Waadt besass Diamantohrringe, die 780 000 Franken wert waren. Sie hatte sie gegen Diebstahl versichert. Auf einem Nachtflug von New York nach Genf verstaute sie die Ohrringe in einem Etui in einer Einkaufstasche. Diese Tasche legte sie ins Handgepäckfach. Während des Fluges schlief sie meistens. Nach der Ankunft war das Etui leer. Sie verlangte von der Versicherung Ersatz. Die Versicherung weigerte sich und bekam recht: Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage der Frau ab. Laut den Versicherungsbedingungen hätte sie den Schmuck mit allen vernünftigen Mitteln schützen müssen. Das habe sie jedoch nicht gemacht.
Bundesgericht Urteil 4A_176/2018 vom 6. August 2018
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