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Eine Frau war drei Monate lang in einem Kosmetikstudio angestellt. Mit Einwilligung des Arbeitgebers benutzte sie selbstgekaufte Produkte wie Nagellack oder Cremes und brachte ihren Pedicure-Stuhl mit. Dafür forderte sie vom Arbeitgeber 2901 Franken. Das war ihm zu viel. Deshalb klagte die Frau ihre Forderung am Arbeitsgericht Zürich ein. Dieses schätzte den Wert von Stuhl und Produkten auf 5000 bis 6000 Franken. Doch die Angestellte habe nicht alles extra neu gekauft. 1500 Franken seien angemessen.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH160114 vom 28. September 2016
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