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Ein Arzt einer Sanität stellte am Fest des Radiosenders Argovia bei einem Besucher einen Blutalkoholwert von 3,25 Promille fest. Er liess ihn ins Spital bringen. Dort wurden 1,8 Promille gemessen. Das Spital schickte den Mann nach Hause. Das Bezirksgericht Bremgarten verpflichtete ihn, der Sanität 1100 Franken für den Transport ins Spital zu bezahlen. Das Obergericht des Kantons Aargau hob den Entscheid auf: Der Mann sei auffällig wach gewesen und habe klar agiert. Der Arzt hätte am Testergebnis zweifeln und nachmessen müssen. Die Sanität zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter – ohne Erfolg.
Bundesgericht, Urteil 4A_684/2015 vom 19. April 201
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