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Ein Mann aus dem Kanton Schwyz stürzte die Treppe hinunter. Er schlug mit dem Kopf auf. Beim Sturz biss er die Zähne aufeinander. Sein Zahnarzt stellte danach fest, dass durch den Biss eine Zahnbrücke gebrochen war. Der Zahnarzt der Unfallversicherung kam zu einem anderen Ergebnis. Die Brücke sei alt gewesen und hätte wegen Abnützung ohnehin ersetzt werden müssen. Die Versicherung weigerte sich, 4423 Franken für die neue Brücke zu zahlen. Der Mann erhob erfolgreich Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz befand, der Sturz habe den Bruch der Brücke verursacht.
Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Urteil I 2018 90 vom 14. Dezember 2018
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