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Eine Mücke stach einen Mann im Ausland ins Bein. Der Stich entzündete sich und der Mann musste ins Spital. Über seinen Arbeitgeber war er gegen Unfall versichert. Die Versicherung wollte für die Behandlung aber nicht zahlen. Der Mann klagte beim Sozialversicherungsgericht Zürich – ohne Erfolg. Stiche oder Bisse von Tieren könnten zwar als Unfall angesehen werden, wenn dabei Infektionserreger in den Körper gelangen. Das sei etwa bei Bienen, Wespen, Hornissen oder Zecken der Fall. Ein Mückenstich sei aber etwas Alltägliches und daher kein Unfall.
Sozialversicherungsgericht Zürich, Urteil UV.2016.00222 vom 31. Mai 2017
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