Inhalt
Eine Arbeiterin war seit fünf Jahren an einer Maschine tätig, die Papierbeutel herstellt. Eines Morgens kam es zum Streit mit dem Chef. Er kündigte ihr fristlos. Die Arbeiterin verlangte rund 20 000 Franken wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung. Der Arbeitgeber entgegnete: Sie habe wiederholt Anweisungen missachtet und die Maschine unerlaubt bedient. Das Bezirksgericht Münchwilen TG gab ihm recht (saldo 4/2017). Das Obergericht Thurgau beurteilte den Fall anders. Die Arbeiterin habe allenfalls eine Anweisung falsch verstanden und so die Maschine unabsichtlich falsch bedient. Das sei kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Obergericht Thurgau, Urteil ZBR.2016.44 vom 23. März 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden