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Ein Installateur sanierte in einem Haus die Heizung. Laut Standardvertrag der Baubranche muss allfälliger Mehraufwand schriftlich vereinbart werden. Das unterliessen die Parteien. Der Monteur versetzte den Boiler und wechselte einige Teile aus. Danach stellte er dem Hauseigentümer 13 500 Franken statt der vereinbarten 6000 Franken in Rechnung. Das wollte der Auftraggeber nicht zahlen. Der Einzelrichter des Kantons Schaffhausen sprach dem Handwerker rund 10 000 Franken zu. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Zusätzliche Aufwendungen könnten auch stillschweigend vereinbart werden.
Bundesgericht, Urteil 4D_44/2017 vom 30. Oktober 2017
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